Haus verkaufen trotz laufendem Kredit
Kredit & Hausverkauf

Haus verkaufen trotz laufendem Kredit

Ein laufender Kredit ist kein Hindernis für den Hausverkauf. Wir zeigen Ihnen, was die Vorfälligkeit kostet, wie Sie mit der Bank verhandeln und was am Ende netto übrig bleibt.

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Ihre Situation

Kennen Sie das?

Vorfälligkeitsentschädigung befürchtet

Die Bank verlangt eine Entschädigung für den vorzeitig aufgelösten Kredit — aber wie hoch fällt sie wirklich aus?

Bank sperrt sich gegen den Verkauf

Manche Banken erschweren den Verkauf oder verzögern die Grundschuld-Löschung. Das kostet Zeit und Nerven.

Restschuld höher als der Marktwert

Was, wenn der Verkaufspreis nicht reicht, um den Kredit abzulösen? Die Angst vor einer Restschuld lähmt.

Angst vor finanziellem Verlust

Nach Jahren der Tilgung steht die Sorge im Raum, am Ende mit Verlust dazustehen.

Unsere Lösung

So helfen die HausLotsen

Vorfälligkeit transparent berechnen

Wir helfen Ihnen, die voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung zu ermitteln — damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Bank-Verhandlung vorbereiten

Unsere Makler kennen die Abläufe mit Banken und helfen, die Grundschuld-Löschung reibungslos zu organisieren.

Marktwert-Analyse als Grundlage

Eine professionelle Bewertung zeigt, ob der Verkaufspreis den Kredit deckt — und wie viel netto übrig bleibt.

Netto-Erlös transparent dargestellt

Verkaufspreis minus Restschuld, Vorfälligkeit und Nebenkosten — wir rechnen alles sauber durch.

Häufige Fragen

Noch Fragen?

Die Höhe hängt von Restschuld, Zinssatz und Restlaufzeit ab. Seit 2016 ist sie bei Verträgen nach dem 21.03.2016 auf maximal 1% der Restschuld (bei über 12 Monaten Restlaufzeit) begrenzt. Bei älteren Verträgen kann sie höher ausfallen. Ihre Bank muss Ihnen eine genaue Berechnung vorlegen.

Nicht unbedingt. In der Praxis wird die Grundschuld oft im Rahmen des Notartermins gelöscht — der Notar veranlasst die Ablösung direkt aus dem Kaufpreis. Das ist der übliche und sichere Weg.

Sie dürfen Ihre Immobilie jederzeit verkaufen. Die Bank muss aber der Löschung der Grundschuld zustimmen — das tut sie, sobald der Kredit abgelöst wird. Eine Verweigerung des Verkaufs selbst ist nicht zulässig.

Ja. Nach 10 Jahren Zinsbindung können Sie jeden Kredit mit 6 Monaten Frist kündigen — ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch bei länger laufenden Zinsbindungen. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag schon über 10 Jahre läuft.

Dann bleibt eine Restschuld bestehen, die Sie weiter bedienen müssen. In der Praxis kommt das aber selten vor — gerade bei marktgerechten Preisen übersteigt der Verkaufserlös in der Regel die Restschuld. Eine professionelle Bewertung gibt Ihnen Sicherheit.

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