Haus verkaufen wegen Pflegeheim
Pflege & Immobilie

Haus verkaufen wegen Pflegeheim

Wenn Pflegekosten das Vermögen aufzehren, steht oft der Hausverkauf im Raum. Wir begleiten Sie durch diese schwere Zeit — mit Klarheit, Tempo und Einfühlungsvermögen.

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Ihre Situation

Kennen Sie das?

Sozialamt fordert Vermögensverwertung

Das Sozialamt verlangt den Einsatz des Immobilienvermögens, bevor Sozialhilfe für die Pflege gewährt wird.

Schonvermögen reicht nicht aus

Die Freibeträge sind schnell aufgebraucht. Die Immobilie wird als verwertbares Vermögen eingestuft — und der Druck steigt.

Emotionale Belastung für die Familie

Das Elternhaus verkaufen, während ein Angehöriger im Pflegeheim lebt — eine der schwersten Entscheidungen überhaupt.

Zeitdruck durch laufende Pflegekosten

Jeden Monat fallen hohe Pflegekosten an. Je länger der Verkauf dauert, desto größer wird die finanzielle Belastung.

Unsere Lösung

So helfen die HausLotsen

Rechtliche Klarheit schaffen

Wir geben eine erste Orientierung zu Schonvermögen, Sozialamts-Anforderungen und Ihren Rechten — und empfehlen bei Bedarf spezialisierte Anwälte.

Schnelle und faire Bewertung

Zeitdruck darf nicht zu Preisdruck werden. Unsere Makler bewerten Ihre Immobilie schnell und marktgerecht.

Erfahrene Makler für Pflegesituationen

Unsere Partnermakler kennen die Besonderheiten bei Pflegefällen und gehen einfühlsam mit allen Beteiligten um.

Schonvermögen-Prüfung vorab

Vor dem Verkauf klären wir, ob die Immobilie tatsächlich verwertet werden muss — oder ob Ausnahmen greifen.

Häufige Fragen

Noch Fragen?

Grundsätzlich ja, wenn das Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden muss. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn der Ehepartner noch in der Immobilie wohnt oder die Verwertung eine besondere Härte darstellt, kann die Immobilie geschützt sein.

Das Schonvermögen liegt bei ca. 10.000 € pro Person. Die selbst bewohnte Immobilie des Pflegebedürftigen kann unter bestimmten Umständen geschützt sein — etwa wenn der Ehepartner dort wohnt. Die genauen Regeln sind komplex und einzelfallabhängig.

In der Regel nicht. Wenn der Ehepartner die Immobilie bewohnt, gilt sie meist als geschütztes Vermögen. Erst nach dem Auszug oder Tod des Partners kann das Sozialamt erneut prüfen. Lassen Sie sich rechtlich beraten.

Das Sozialamt setzt in der Regel eine angemessene Frist zur Vermögensverwertung. Diese liegt meist bei 3-6 Monaten. Wichtig: Kommunizieren Sie aktiv mit dem Sozialamt und dokumentieren Sie Ihre Verkaufsbemühungen.

Ja, je nach Situation kommen Nießbrauch-Modelle, Teilverkauf oder eine Beleihung der Immobilie infrage. Auch die Vermietung kann eine Option sein, um die Pflegekosten zu decken. Wir prüfen alle Möglichkeiten mit Ihnen.

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